Kosten in der Ergotherapie

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Berufsgenossenschaften. Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt/Ärztin aus. Ohne eine gültige Verordnung dürfen wir nicht tätig werden.

Pro Verordnung muss der Patient/die Pattientin in der Regel eine Zuzahlung von 10% und eine Rezeptgebühr von 10 Euro selbst tragen (Gesetzliche Zuzahlung § 32 SGB V i.V.m. § 61 SGB V), bzw. sich von der Zuzahlung befreien lassen (hierzu berät Sie Ihre Krankenkasse).

Für Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und Versicherte der Berufsgenossenschaften fällt keine Zuzahlung an.

Privat versicherte PatientInnen können vorab einen Kostenvoranschlag erhalten, um die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse zu klären. Der Preis für privatversicherte PatientInnen berechnet sich aus dem 1,8 fachen Satz des Satzes der gesetzlichen Krankenkassen (z. B.: VDEK Kassen).

Die Preise für die Therapie hängen von der Behandlungsdauer ab, es gibt Behandlungen über 30 min. (motorisch-funktionelle Behandlung oder Hirnleistungstraining), 45 min. (sensomotorisch-perzeptive Behandlung) oder 60 min. (psychisch-funktionelle Behandlung) abhängig vom Krankheitsbild und von der ärztlichen Verordnung.

 

Bitte beachten Sie:

Da ich PatientInnen zu festen Zeiten behandle, entsteht Ihnen keine Wartezeit, aber es entsteht mir bei kurzfristigen Absagen ein finanzieller Ausfall, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird und den auch ich nicht tragen kann. Daher müssen vereinbarte Termine 24 Std. vor dem Termin abgesagt werden, ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe des aktuellen Satzes erhoben, link s. o. Für privat Versicherte gilt der vereinbarte Satz (1,8 facher Satz der gesetzlichen Krankenkassen). 

 

Wenn ich den Termin anderweitig vergeben kann, entstehen Ihnen natürlich keine Kosten. Sicher haben Sie dafür Verständnis.